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Ohne Ökologie keine Direktzahlungen

Jeder Schweizer Landwirtschaftsbetrieb muss den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen, damit er Direktzahlungen erhält. Die Bauernfamilien müssen dabei diese Kriterien einhalten:

  • Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes beachten.
  • Eine ausgeglichene Düngerbilanz vorweisen. Der Betrieb muss eine Nährstoffbilanz erstellen und er darf nur so viel Phosphor und Stickstoff ausbringen, wie seine Kulturen für ihr Wachstum benötigen.
  • Einen Mindestanteil an Biodiversitätsförderflächen aufweisen. Dieser muss mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen, bei Spezialkulturen sind es 3,5 Prozent. Die Bauernfamilien übertreffen diesen Anteil, unterdessen sind es im Schnitt 16 Prozent.
  • Eine geregelte Fruchtfolge einhalten, das heisst die Kulturen auf einem Feld jährlich wechseln. Damit beugen die Bäuerinnen und Bauern Schädlingen und Krankheiten vor und schonen den Boden.
  • Den Boden schützen. Dies geschieht durch eine optimale Bodenbedeckung wie Winterkulturen oder Gründünger.
  • Weitere Kriterien betreffen die Spezialkulturen, Pufferstreifen, die gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, das Saat- und Pflanzgut sowie die Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung.

Die Labels auf einen Blick

In der Broschüre «Labels im Schweizer Lebensmittelmarkt» finden Sie Informationen zu weiteren Labels wie KAGfreiland, Hochstamm Suisse oder Natura-Beef.

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