Verbotene Pflanzen
«Verbotene Pflanzen» darf man nicht in Verkehr bringen, das heisst, importieren, verkaufen, transportieren und pflanzen. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar. Dazu gehören zum Beispiel Ambrosia, Riesenbärenklau, drüsiges Springkraut, japanischer Staudenknöterich, Amerikanische Goldrute, Schmalblättriges Greiskraut.