Tierwohl geniesst höchste Priorität
Das Tierwohl ist einer der wichtigsten Beweggründe für Konsumentinnen und Konsumenten, Schweizer Fleisch, Eier und Milchprodukte zu kaufen. Denn das Tierschutzgesetz in der Schweiz ist eines der strengsten der Welt. Zu den gesetzlichen Mindestanforderungen kommen Labels und freiwillige Tierwohlprogramme des Bundes hinzu, an denen viele Bäuerinnen und Bauern teilnehmen.
Für alle Nutztiere gibt es im Schweizer Tierschutzgesetz und in den Verordnungen detaillierte Vorschriften. So dürfen die Bäuerinnen und Bauern Kälber nur in den ersten zwei Lebenswochen einzeln halten. Danach leben diese in Gruppen. Die Schweizer Kälber erhalten zudem zusätzlich zu Milch auch Heu, was ihr Fleisch etwas dunkler macht.
Eingriffe an den Tieren sind klar geregelt. Ohne Betäubung ist die Enthornung von Kälbern und die Kastration von Ferkeln verboten. Das Kupieren der Schwänze oder das Abklemmen der Zähne bei Ferkeln ist ebenso untersagt.
Die Käfighaltung von Legehennen gibt es in der Schweiz seit knapp 30 Jahren nicht mehr. Praktisch alle Hühner haben zudem Zugang zu einem Wintergarten und Legehennen oft auch Auslauf auf eine Wiese.
In der Schweiz darf die Fahrzeit für Tiertransporte höchstens 6 Stunden betragen. In der EU dürfen Tiere bis zu 24 Stunden transportiert werden.